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Anlage III BBesG (zu § 37 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung R Bundesbesoldungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bbesg&a=Anlage+III
Vorbemerkungen 1. Amtsbezeichnungen Weibliche Richter und Staatsanwälte führen die Amtsbezeichnungen in der weiblichen Form. 2. Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes sowie bei obersten