1 Ergebnisse für: 5_dv
-
§ 5 DV-FahrlG Lehrfahrzeuge für Fahrschüler Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DV-FahrlG&a=5
(1) Als Ausbildungsfahrzeuge sind die Fahrzeuge zu verwenden, die den Prüfungsfahrzeugen der Anlage 7 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen. Abweichend von Anlage 7 Nummer 2.2.4 der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen für die