Meintest du:
5satz17 Ergebnisse für: 5absatz
-
§ 9 WVO Werkstattleiter, Fachpersonal zur Arbeits- und Berufsförderung Werkstättenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WVO&a=9
(1) Die Werkstatt muß über die Fachkräfte verfügen, die erforderlich sind, um ihre Aufgaben entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer
-
§ 15 AufenthG Zurückweisung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aufenthg/15.html
(1) Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen. (2) Ein Ausländer kann an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn 1. ein...
-
§§ 110a bis 110c StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=110a-110c
§§ 110a bis 110c StPO Strafprozeßordnung
-
§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
(1) 1 Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand...
-
§ 22 BNatSchG Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=22
(1) Die Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft erfolgt durch Erklärung. Die Erklärung bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote, und, soweit erforderlich,
-
§ 257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/257.html
(1) 1 Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Ãberschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze...
-
§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=23
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem
-
§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=23
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem
-
§§ 2, 3, 6 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=2,3,6
§§ 2, 3, 6 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
-
R 4.2 Betriebsvermögen
http://einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-4-2-Betriebsverm%C3%B6gen.html
Keine Beschreibung vorhanden.