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    http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/schlechtwetter-unternehmer-traegt-das-risiko_aid_317028.html

    Bei wetterbedingtem Arbeitsausfall oder in auftragsarmen Zeiten müssen Arbeitgeber den Lohn fortzahlen, wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist.



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