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Schlechtwetter: Unternehmer trägt das Risiko - FOCUS Online
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/schlechtwetter-unternehmer-traegt-das-risiko_aid_317028.html
Bei wetterbedingtem Arbeitsausfall oder in auftragsarmen Zeiten müssen Arbeitgeber den Lohn fortzahlen, wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist.