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OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2012 - II-2 UF 181/11 - openJur
https://openjur.de/u/601760.html
Eine Kindeswohlgefährdung, die zur Entziehung der elterlichen Sorge nach § 1666 BGB führen kann, liegt vor, wenn das Kind zwei Jahre schulabstinent und derzeit unbekannten Aufenthaltes ist und die Kin ...