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BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57 | OpinioIuris
http://opinioiuris.de/entscheidung/882
Als ursächlich für einen schädlichen Erfolg darf ein verkehrswidriges Verhalten nur dann angenommen werden, wenn sicher ist, daß es bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht zu dem Erfolg gekommen wäre.