27 Ergebnisse für: 675y
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§ 676a BGB Ausgleichsanspruch - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html
(1) Liegt die Ursache für die Haftung eines Zahlungsdienstleisters gemäà den §§ 675u , 675y und 675z im Verantwortungsbereich eines anderen...
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§ 675z BGB Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675z.html
1 Die §§ 675u und 675y sind hinsichtlich der dort geregelten Ansprüche eines Zahlungsdienstnutzers abschlieÃend. 2 Die Haftung eines Zahlungsdienstleisters...
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§ 675y BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675y.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 675z BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675z.html
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§ 676a BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__676a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 676, 676a BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=676,676a
§§ 676, 676a BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 675x BGB Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675x
(1) Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn 1. bei der
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§ 675o BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675o.html
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Pressemitteilung Nr. 12/15 vom 27.1.2015
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=70032&linked=pm
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§ 675e BGB - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675e.html
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