1 Ergebnisse für: 68fax
-
Ausbildungszeiten werden für die Rente geringer bewertet
http://rente-rentenberater.de/20100308305/rente-artikel/ausbildungszeiten-werden-fuer-die-rente-geringer-bewertet
Zeiten der schulischen Ausbildung, inkl. Studium werden bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2009 nur für maximal 8 Jahre berücksichtigt, so das BSG v. 02.03.2010.