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    http://rente-rentenberater.de/20100308305/rente-artikel/ausbildungszeiten-werden-fuer-die-rente-geringer-bewertet

    Zeiten der schulischen Ausbildung, inkl. Studium werden bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2009 nur für maximal 8 Jahre berücksichtigt, so das BSG v. 02.03.2010.



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