25 Ergebnisse für: 6ist
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§ 107 BetrVG Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=107
(1) Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses können auch die
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§ 33a EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 340b HGB Pensionsgeschäfte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/HGB/340b.html
(1) Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstituts (Pensionsgeber) ihm gehörende Vermögensgegenstände...
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§ 361a BGB a.F. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/0BGB010102/361a.html
(1) 1 Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrags mit...
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§ 24 UStG Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UStG/24.html
(1) 1 Für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze wird die Steuer vorbehaltlich der Sätze 2 bis 4 wie folgt...
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§ 14a EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__14a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 33 bis 33b EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=33-33b
§§ 33 bis 33b EStG Einkommensteuergesetz
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§ 100e StPO Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stpo&a=100e
(1) Maßnahmen nach § 100a dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden. Soweit die Anordnung der
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§ 100e StPO Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=100e
(1) Maßnahmen nach § 100a dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden. Soweit die Anordnung der
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§ 141 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=141
(1) Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. Er muss zuverlässig und fachlich geeignet sein. Fachliche Eignung setzt ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung voraus. Eine