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§ 7 SGB II Leistungsberechtigte Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BII&a=7
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die 1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, 2. erwerbsfähig sind, 3. hilfebedürftig sind und 4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der