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Sicherstellungzuschlag - GKV-Spitzenverband
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/hebammen/sicherstellungszuschlag/sicherstellungszuschlag.jsp
Der Gesetzgeber hat mit § 134a Abs. 1b SGB V eine Regelung zum Ausgleich der ab dem 1. Juli 2015 gestiegenen Berufshaftpflichtversicherungspolicen für freiberuflich geburtshilflich tätige Hebammen geschaffen.
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Sicherstellungzuschlag - GKV-Spitzenverband
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/hebammen/sicherstellungszuschlag/sicherstellungszusch
Der Gesetzgeber hat mit § 134a Abs. 1b SGB V eine Regelung zum Ausgleich der ab dem 1. Juli 2015 gestiegenen Berufshaftpflichtversicherungspolicen für freiberuflich geburtshilflich tätige Hebammen geschaffen.