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§ 71b AktG Rechte aus eigenen Aktien - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/71b.html
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
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§ 57 AktG Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/57.html
(1) 1 Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. 2 Als Rückgewähr gilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb...
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§ 71 AktG Erwerb eigener Aktien - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/71.html
(1) Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur erwerben, 1. wenn der Erwerb notwendig ist, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der...