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§ 59 AufenthG Androhung der Abschiebung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/59.html
(1) 1 Die Abschiebung ist unter Bestimmung einer angemessenen Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise anzudrohen. 2 Ausnahmsweise...