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BGH, 20.05.1952 - I ZR 140/51 - Verbot der Deckladung als ein althergebrachter Bestandteil des Seerechts fast aller Nationen; Form der Zustimmung des Abladers zur Decksverladung seiner Güter ; Freizeichnung des Frachtführers den Ladungsinteressenten gegenüber von der Verantwortlichkeit, die aus der Übernahme einer Deckladung überhaupt entsteht; Erforderlichkeit der Aufnahme eines Deckladungsvorbehaltes in die Konnosementsbedingungen ; Ersetzung der Zustimmung des Abladers zur Deckverladung durch einen im Abladehafen bestehenden Handelsbrauch; Haftung des Verfrachters gegenüber den Ladungsbeteiligten für den Verlust oder die Beschädigung von Gütern
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1952-05-20/i-zr-140_51/
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