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BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10 - Ein zahnärztlicher Behandlungsfehler kann ein vertragswidriges Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB sein; Voraussetzungen des Verlusts eines Vergütungsanspruchs wegen vertragswidrigen Verhaltens bei einem zahnärztlichen Behandlungsvertrag
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/2011-03-29/VI-ZR-133_10
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