15 Ergebnisse für: 818umfang
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§ 818 BGB Umfang des Bereicherungsanspruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/818.html
(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechts oder...
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§ 818 BGB Umfang des Bereicherungsanspruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/818.html
(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechts oder...
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§ 822 BGB Herausgabepflicht Dritter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/822.html
Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der...
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§ 821 BGB Einrede der Bereicherung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/821.html
Wer ohne rechtlichen Grund eine Verbindlichkeit eingeht, kann die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit...
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§ 820 BGB Verschärfte Haftung bei ungewissem Erfolgseintritt - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/820.html
(1) 1 War mit der Leistung ein Erfolg bezweckt, dessen Eintritt nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als ungewiss angesehen wurde, so ist der Empfänger,...
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§ 815 BGB Nichteintritt des Erfolgs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/815.html
Die Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolgs ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Erfolgs von Anfang an unmöglich...
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§ 814 BGB Kenntnis der Nichtschuld - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/814.html
Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht...
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§ 817 BGB Verstoà gegen Gesetz oder gute Sitten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/817.html
1 War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoÃen...
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§ 819 BGB Verschärfte Haftung bei Kenntnis und bei Gesetzes-... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/819.html
(1) Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der...
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§ 817 BGB Verstoà gegen Gesetz oder gute Sitten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/817.html
1 War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoÃen...