438 Ergebnisse für: 81a
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§ 41 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG&a=41
Das berichterstattende Mitglied kann bereits vor der Entscheidung der Kammer, ob ein Normenkontrollantrag unzulässig ist oder eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird (§§ 81a, 93b BVerfGG), Stellungnahmen der
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10 Stolperstein-Verlegungen in Steglitz Berlin Markus in Steglitz
https://archive.today/20161113213244/http://www.eventrakete.de/berlin/10-stolperstein-verlegungen-in-steglitz/
Hier teilnehmen an 10 Stolperstein-Verlegungen in Steglitz in Markus in Steglitz Albrechtstr. 81a 12167 Berlin am 09:30 Uhr, Samstag, 12. November 201...
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§ 81a StPO Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=81a
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von
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§ 81a StPO - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 81a StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 81a JGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__81a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 81a GenG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/geng/__81a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 81e StPO Molekulargenetische Untersuchung Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=81e
(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Absatz 1 oder § 81c erlangten Material dürfen mittels molekulargenetischer Untersuchung das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und diese
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§ 81a StPO Körperliche Untersuchung des Beschuldigten;... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stpo/81a.html
(1) 1 Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. 2 Zu...
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§ 22 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG&a=22
(1) Entscheidungen nach §§ 24 und 81a BVerfGG können ohne Zustellung des Antrags getroffen werden. Ebenso bedarf es keiner Zustellung, wenn die Annahme der Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird (§§ 93a, 93b BVerfGG). (2) Die