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§ 850b ZPO Bedingt pfändbare Bezüge - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850b.html
(1) Unpfändbar sind ferner 1. Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind; 2. Unterhaltsrenten, die auf...