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Leistungsschutzrecht: Bundesregierung erwartet gerichtlichen Klärungsbedarf | heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Bundesregierung-erwartet-gerichtlichen-Klaerungsbedarf-1766473.html
Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.