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BVerwG, 10.02.1998 - BVerwG 9 C 28.97 - Pflicht des Berufungsgerichts, die Sache spruchreif zu machen, bevor es die Sache an die Verwaltungsbehörde mit der Maßgabe des Erlasses des begehrten Verwaltungsaktes zu erlassen, zurückweist; Voraussetzungen der Spruchreife einer Entscheidung; Verfahren um die Erteilung eines Zweitbescheids unter Durchbrechung der Bestandskraft im Wege des Wiederaufgreifens nach § 51 VwVfG ; Anspruch auf Asylanerkennung ; Feststellung der Abschiebungsschutzberechtigung
https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1998-02-10/9-C-2897?from=0:314010
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