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§ 113 OWiG Unerlaubte Ansammlung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/OWiG/113.html
(1) Ordnungswidrig handelt, wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschlieÃt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die...