60 Ergebnisse für: Bewachungspersonal

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=227

    (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=226

    Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=32

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=123

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=185

    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=823

    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

    Keine Beschreibung vorhanden.



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