104 Ergebnisse für: Erblasserin
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Uni Kiel | Uni Kiel trennt sich von Erblasserin
http://www.uni-kiel.de/aktuell/pm/2007/2007-100-hunke.shtml
Uni Kiel trennt sich von Erblasserin
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Testament | Störungen der Testierfähigkeit
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/testament-stoerungen-der-testierfaehigkeit-f47817
Übergangene Erben machen häufig den Einwand geltend, der Erblasser sei wegen einer geistigen Störung nicht testierfähig gewesen, das ihnen nachteilige Testament sei daher ...
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OLG Celle, Urteil vom 22.09.2011 - 6 U 117/10 - openJur
http://openjur.de/u/327230.html
Lässt der Erblasser der von ihm unterschriebenen letztwilligen Verfügung einen Satz folgen, der eine weitere letztwillige Verfügung enthält, und unterschreibt diesen mit "D.O.", genügt diese ...
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OLG München, Beschluss vom 01.07.2013 - 31 Wx 266/12 - openJur
https://openjur.de/u/636632.html
I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 12. Juni 2012 wird zurückgewiesen. II. Der Beteiligte zu 1 hat die dem Beteiligten zu 2 im Beschwerdeverfahren e ...
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Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 536/16
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2016/2_Wx_536_16_Beschluss_20161114.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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132 III 305
http://relevancy.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=BGE-132-III-305
Keine Beschreibung vorhanden.
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OLG München, Endurteil v. 14.07.2016 – 23 U 363/16 - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-13052?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
Keine Beschreibung vorhanden.
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OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2013 - 15 W 88/13 - openJur
https://openjur.de/u/643401.html
Zur Beschwerde gegen einen im Erbscheinverfahren erlassenen Feststellungsbeschluss ist befugt, wer geltend macht, dass seine erbrechtliche Stellung im Feststellungsbeschluss nicht oder nicht richtig a ...
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OLG München, Beschluss vom 07.01.2010 - 31 Wx 154/09 - openJur
http://openjur.de/u/481722.html
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 22. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
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Rechtsanwälte Müller | Schell | Peetz - Bamberg: Für die Testierfähigkeit reicht die Möglichkeit lichter Momente des Erblassers nicht aus
https://www.mueller-schell.de/index.php?id=95
Für die Testierfähigkeit reichen lichte Momente des Erblassers im Allgemeinen nicht aus.