21 Ergebnisse für: Keimbahnzellen
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§ 5 ESchG Künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen Embryonenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESchG&a=5
(1) Wer die Erbinformation einer menschlichen Keimbahnzelle künstlich verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine menschliche Keimzelle mit künstlich
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§§ 1 bis 7, 11 ESchG Embryonenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESchG&a=1-7,11
§§ 1 bis 7, 11 ESchG Embryonenschutzgesetz
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Schutzkonzepte für menschliche Keimbahnzellen in der Fortpflanzungsmedizin - Julia Schlüter - Google Books
http://books.google.de/books?id=6xVcwqiQhiwC&pg=PA41
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Kompetenznetzwerk Stammzellforschung NRW - Google-Suche
http://books.google.de/books?q=Kompetenznetzwerk+Stammzellforschung+NRW&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen
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Urologie - Richard Hautmann, Hartwig Huland - Google Books
http://books.google.de/books?id=xmqU1zw_lOsC&pg=PA29-IA2&dq=Hyposthenurie&as_brr=3#v=onepage&q=Hyposthenurie&f=false
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ESchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/index.html
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§ 8 ESchG Begriffsbestimmung Embryonenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESchG&a=8
(1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür
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ESchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/
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ESchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eschg/gesamt.pdf
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