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Rücknahmepreis10 Ergebnisse für: Rücknahmepreises
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§ 18 InvStG Vorabpauschale Investmentsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvStG+2018&a=18
(1) Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des
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§ 257 KAGB Aussetzung der Rücknahme Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182689.htm
(1) Verlangt der Anleger, dass ihm gegen Rückgabe des Anteils sein Anteil am Immobilien-Sondervermögen ausgezahlt wird, so hat die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der Anteile zu verweigern und auszusetzen, wenn die
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§ 21 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=21
(1) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister
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KAGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BaFin - Recht & Regelungen - Fondskategorien-Richtlinie
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Richtlinie/rl_130722_fondskategorien.html
Richtlinie zur Festlegung von Fondskategorien gemäß § 4 Absatz 2 Kapitalanlagegesetzbuch und weitere Transparenzanforderungen an bestimmte Fondskategorien
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KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Kapitalanlagegesetzbuch&f=1
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
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§ 2 InvG Begriffsbestimmungen Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvG&a=2
(1) Inländische Investmentgesellschaften sind Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften. EU-Investmentgesellschaften sind EU-Verwaltungsgesellschaften und EU-Investmentvermögen in Satzungsform, die ihren Sitz in einem
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InvÄndG Investmentänderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Investment%C3%A4nderungsgesetz&f=1
InvÄndG Investmentänderungsgesetz
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Grundsatz II - Erläuterungen
http://wayback.archive.org/web/20060109174902/http://www.bakred.de/texte/bekannt/grds2erl.htm
Keine Beschreibung vorhanden.