7 Ergebnisse für: Wehrsolds
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§ 82 SG Zuständigkeiten Soldatengesetz
https://dejure.org/gesetze/sg/82.html
(1) Für Klagen der Soldaten, der Soldaten im Ruhestand, der früheren Soldaten, der Dienstleistungspflichtigen gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 und der Hinterbliebenen aus dem Wehrdienstverhältnis ist der Verwaltungsrechtsweg
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§ 8c WSG Wehrdienstzuschlag Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=8c
(1) Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten, erhalten einen Zuschlag. (2) Der Wehrdienstzuschlag beträgt für jeden Tag des freiwilligen Wehrdienstes 1. ab dem ersten Dienstmonat 16,50 Euro, 2. ab dem
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/633/63399.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 126 BBG Verwaltungsrechtsweg Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=126
(1) Für alle Klagen der Beamtinnen, Beamten, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen, früheren Beamten und der Hinterbliebenen aus dem Beamtenverhältnis sowie für Klagen des Dienstherrn ist der
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USG - Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden
https://www.gesetze-im-internet.de/usg_2015/BJNR106200015.html#BJNR106200015BJNG000200000
Keine Beschreibung vorhanden.
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USG - Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden
https://www.gesetze-im-internet.de/usg_2015/BJNR106200015.html#BJNR106200015BJNG000500000
Keine Beschreibung vorhanden.
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Deutscher Bundestag - Diese Woche im Plenum des Bundestages
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw09_vorschau/360704
Die nächste Plenarsitzung beginnt am Freitag, 27. Februar, um 9 Uhr mit der Beratung über die Verlängerung der Finanzhilfen für Griechenland, über die im Anschluss namentlich abgestimmt wird. Es folgen Debatten über das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada,…