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    http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/184440/wahlrecht-fuer-drittstaatsangehoerige

    Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft im Vertrag von Maastricht (1992) erhielten EU-Staatsangehörige, die in einem anderen Mitgliedsland leben, das Recht, in diesem Land an Wahlen auf kommunaler Ebene teilzunehmen. Anders als Unionsbürger dürfen



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