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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22237/gemeinde

    Körperschaft des öffentlichen Rechts auf gebietlicher Grundlage ( Gebietskörperschaft). Im Rahmen des Verwaltungsaufbaus ist sie im Verhältnis zum Bund und zu den Ländern mit eigenen Rechten ausgestattet. Sie hat die ihr vom GG (Art. 28) garantierte



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