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Kommissionsgeschäft • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kommissionsgeschaeft.html
Lexikon Online ᐅKommissionsgeschäft: die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in den §§ 383–406 HGB. Rechtlich ist das Kommissionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn des § 675 BGB gerichteter…
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„Factoring“ – Versionsunterschied – Wikipedia
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/w/index.php?title=Factoring&diff=70533860&oldid=70531241
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