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Wettbewerbstheorie • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅWettbewerbstheorie: dient der Erklärung von Ursache-Wirkungszusammenhängen wettbewerblicher Marktprozesse und schafft damit die wissenschaftliche Grundlage für staatliche Wettbewerbspolitik.