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§ 2 StVG Fahrerlaubnis und Führerschein Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=2
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche