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§ 24 StVG Verkehrsordnungswidrigkeit Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=24
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen
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§ 24 StVG Verkehrsordnungswidrigkeit Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=24
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen