1 Ergebnisse für: a11681
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§ 15 StrlSchV Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
http://www.buzer.de/gesetz/871/a11681.htm
(1) Wer in fremden Anlagen oder Einrichtungen unter seiner Aufsicht stehende Personen beschäftigt oder Aufgaben selbst wahrnimmt und dies bei diesen Personen oder bei sich selbst im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert