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§ 33 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=33
(1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn 1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs.
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Deutsches Lied - Liedersuche
http://www.deutscheslied.com/de/search.cgi?cmd=search&srch_Titel=U*&sort=srch_titel&start=4500
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