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§ 194 BauGB Verkehrswert Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=194
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen