1 Ergebnisse für: a140070

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=21

    (1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind oder



Ähnliche Suchbegriffe