1 Ergebnisse für: a143153
-
§ 10 AWG Wareneinfuhr Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+2009&a=10
(1) Die Einfuhr von Waren ist grundsätzlich frei. Sie bedarf nur dann einer Genehmigung, wenn dies in der Einfuhrliste (Anlage) aufgeführt ist. Außerdem führt die Einfuhrliste die Waren auf, für deren Einfuhr auf Grund einer