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§ 6 EnergieStG Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse Energiesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=6
(1) Herstellungsbetriebe im Sinne dieses Gesetzes sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 Betriebe, in denen Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 hergestellt werden. Herstellungshandlungen sind das Gewinnen oder Bearbeiten und in den Fällen