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Artikel 301 9. ZustAnpV Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2006+I+2407&a=301
(930-7) In § 1 Abs. 2 Satz 2, § 4 Satz 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 und § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
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Artikel 301 9. ZustAnpV Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken
//www.buzer.de/s1.htm?g=2006+I+2407&a=301
(930-7) In § 1 Abs. 2 Satz 2, § 4 Satz 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 und § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr