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§ 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=13a
(1) Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf