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§ 13 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=13
(1) Nach Aushändigung der Bestallungsurkunde hat der Notar folgenden Eid zu leisten "Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Notars