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§ 2 2. FinAusglG2006DV Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2006 Zweite
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Zweite+Verordnung+zur+Durchf%C3%BChrung+des+Finanzausgleichsgesetzes+im+Ausgleichsjahr+2006&a=2
Für das Ausgleichsjahr 2006 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt 1. Endgültige Ausgleichsbeiträge von Baden-Württemberg 2.056.736.981,24 Euro von Bayern 2.093.077.796,61 Euro von Hamburg