1 Ergebnisse für: a155059
-
§ 3 JFDG Freiwilliges soziales Jahr Jugendfreiwilligendienstegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=JFDG&a=3
(1) Das freiwillige soziale Jahr wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der