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§ 1 FVerlV Begriffsbestimmungen Funktionsverlagerungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FVerlV&a=1
(1) Eine Funktion ist eine Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden. Sie ist ein organischer Teil eines