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§ 25 WoGG Bewilligungszeitraum Wohngeldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WoGG&a=25
(1) Das Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden. Ist zu erwarten, dass sich die maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von zwölf Monaten erheblich ändern, soll der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt