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§ 33 EEG Marktintegrationsmodell für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2012&a=33
(1) Die Vergütung nach § 32 Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, ist für Strom aus Anlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 10 Kilowatt bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 Megawatt in jedem
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§ 33 EEG Marktintegrationsmodell für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=33
(1) Die Vergütung nach § 32 Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, ist für Strom aus Anlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 10 Kilowatt bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 Megawatt in jedem