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§ 45 EEG Grundsatz Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=45
Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, einander die für den bundesweiten Ausgleich nach den §§ 34 bis 39 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den