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§ 322 FamFG Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung Gesetz über das Verfahren in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=322
Für die Vorführung zur Untersuchung und die Unterbringung zur Begutachtung gelten die §§ 283 und 284 entsprechend.