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§ 13 BBG Nichtigkeit der Ernennung Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=13
(1) Die Ernennung ist nichtig, wenn 1. sie nicht der in § 10 Abs. 2 vorgeschriebenen Form entspricht, 2. sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde oder 3. zum Zeitpunkt der Ernennung a) nach § 7 Abs. 1 Nr. 1