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§ 16 BattG Sammelziele Batteriegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BattG&a=16
Das Gemeinsame Rücknahmesystem und die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System für Geräte-Altbatterien folgende Sammelquoten erreichen und dauerhaft sicherstellen 1. spätestens für das